Auszug aus den Satzungen
Niederösterreiche Pfadfinder und Pfadfinderinnen Gruppe Stockerau:
- § 9 Der Elternrat
(1) Der Elternrat ist das Leitungsorgan des Vereins im Sinn des Vereinsgesetzes§ 10 Aufgaben des Elternrates - § 10 Aufgaben des Elternrates
(1) Dem Elternrat kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch diese Satzung einem anderen Vereinsorgan zu
gewiesen sind. Seine wichtigsten Aufgaben sind:
• die Sorge für den Leiternachwuchs und die Unterstützung aller Leiter und Leiterinnen mit Rat und Tat,
• die Registrierung der Gruppe beim Landesverband (Weitergabe der Mitgliederdaten sowie Bezahlung der
Verbandsbeiträge an den Landesverband),
• die Werbung von ordentlichen Gruppenmitgliedern und „Freunden der Pfadfinder und Pfadfinderinnen“,
• die Beschaffung eines geeigneten Heimes und dessen Instandhaltung,
• die Sorge um Plätze für das Leben im Freien,
• die Beschaffung des nötigen Materials und die Überwachung der Instandhaltung desselben,
• die jährliche Erstellung einer Vorschau über die voraussichtlich anfallenden Aufwendungen und eines
Rechnungsabschlusses,
• die Beschaffung nötiger Geldmittel, insbesondere die jährliche Vorschreibung der Mitgliedsbeiträge,
• der Verkehr mit Behörden,
• die Verwaltung des Vermögens der Gruppe, - § 11 Geschäftsführung des Elternrates
(1) Der Obmann und/oder die Obfrau vertritt die Gruppe nach außen.